Das Kinderdepot: Steueroptimiertes ansparen für die Kleinen

Eltern wollen stets das Beste für ihre Kinder. Das schließt nicht nur eine liebevolle Erziehung und eine gute Ausbildung mit ein, sondern auch die finanzielle Absicherung für die Zukunft. Für mich als Vater von zwei kleinen Töchtern (4 und 8 Jahre alt) steht fest, dass meine Kinder mit einem finanziellen Polster ins Erwachsenenleben starten sollen und auf dem Weg zur Volljährigkeit möglichst frühzeitig erlernen wie sie mit Geld, Ersparnissen und Investitionen umgehen sollen.

Wer zum langfristigen Vermögensaufbau frühzeitig Kapital für seine Kinder ansparen möchte, um es später an diese zu verschenken – beispielsweise für den Kauf eines Autos, einen KFZ Führerschein, den Erwerb einer Immobilie oder aber auch die Finanzierung eines Studiums im In- /oder Ausland – kann ein Kinderdepot dafür nutzen und gleichzeitig erheblich Steuern sparen. Sobald ich die Steueridentifikationsnummern für meine Töchter nach der Geburt erhielt, habe ich Kinderdepots für sie geöffnet.

Was ist ein Kinderdepot?

Ein Kinderdepot (auch Junior Depot) ist ein Wertpapierdepot, welches auf den Namen des minderjährigen Kindes lautet und meist auch kostenfrei geführt wird. Als Eltern(teil) kann man ein Depot oder Konto für die Kinder sehr frühzeitig (z.B. gleich nach der Geburt) eröffnen. Da das Kind noch minderjährig ist hat man als Elternteil (gesetzlicher Vertreter) die Verfügungsgewalt und kann so Beträge nach Belieben für das Kind einzahlen und in Ihrem Sinne langfristig anlegen / investieren.

Warum ein Kinderdepot?

Es gibt mehrere Gründe, ein Kinderdepot für sein Kind einzurichten:

1. Langfristige finanzielle Sicherheit

Ein Kinderdepot ermöglicht es, über viele Jahre hinweg Geld anzusparen und zu investieren, um die finanzielle Zukunft des Kindes zu sichern. Es ist eine langfristige Anlagestrategie, die in der Regel auf Jahrzehnte ausgerichtet ist.

2. Renditechancen

Je länger das Geld investiert bleibt, desto mehr Zeit hat es, sich durch Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zu vermehren. Kinderdepots bieten die Möglichkeit, von den langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte (u.a. durch Investition in Aktien) zu profitieren.

3. optimierte ausnutzung von Schenkungsfreibeträgen

Wenn die Eltern das Geld auf ein Kinderdepot überweisen, handelt sich hier formell gesehen bereits um eine Schenkung. Der heutige Schenkungsbetrag ist in aller Regel geringer als in der Zukunft, da Wertzuwächse und Gewinnausschüttungen gleich beim Kind anfallen und auch hier versteuert werden im Rahmen der eigenen Einkommenssteuer des Kindes. Wenn der Schenkungsbetrag überhalb der Schenkungsfreigrenzen (EUR 400.000,- pro Elternteil und pro Kind alle 10 Jahre) liegt, muss man Schenkungssteuer zahlen. Man sollte also mit dem Vermögensübertrag vorausschauend und strategisch planen.

4. kapitalerträge bis EUR 12.096,- p.a. sind steuerfrei (Stand 2025)

Das Kind kann vollkommen steuerfrei Gewinne realisieren und Dividenden / Zinsen vereinnahmen bis zu einem Freibetrag in Summe i.H.v. EUR 12.096,- pro Kind, da das Kind einen eigenen Sparerpauschbetrag (EUR 1.000,- pro Jahr) hat und natürlich auch einen eigenen Einkommenssteuerfreibetrag (der Grundfreibetrag liegt 2025 in Deutschland bei EUR 12.096,- pro Jahr pro Person und wird regelmäßig mit den sich erhöhenden Lebenshaltungskosten nach oben angepasst).

5. Nichtveranlagungsbescheinigung

Bleibt das Kind unterhalb des Grundfreibetrages kann man als Elternteil für das Kind eine sogenannte NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-bescheinigung) beim Finanzamt anfordern, welche man der Depotbank dann vorlegen sollte. So wird die Depotbank auch keine Abgeltungssteuer bei Zufluss von Kapitalerträgen abführen (Quellensteuerprinzip), was wiederum die Liquidität stärkt und folglich Kapitalerträge (Gewinne, Zinsen und Dividenden) so in voller Höhe für das Kind maximal reinvestiert werden können. Das Kind profitiert zudem enorm vom Zinseszins Effekt (oftmals sehr unterschätzt) auf die zusätzlich gewonnene Liquidität.

6. Gewinne über EUR 12.096,- werden nach dem progressiven Einkommenssteuertarif besteuert

Verdient das Kind über EUR 12.096,- (Stand 2025) mit dem eigenem Depot (oder sonstigen Einkommensquellen) steigt die Steuerlast nach dem progressiven Einkommenssteuertarif. Aber selbst bei Kapitaleinkünften von z.B. EUR 25.000,- p.a. liegt die durchschnittliche Steuerlast immer noch signifikant unterhalb der Abgeltungssteuer von 26,4% bzw. sogar bis zu 28% (inkl. Kirchensteuern, ggf. bei den Eltern). Man sollte darauf achten einen Antrag auf Günstigerprüfung im Rahmen der Steuererklärung für das Kind in der Anlage KAP zu stellen.

Nachteile vom Kinderdepot

  1. Wem gehört das Geld? Die Eltern verlieren schon frühzeitig das Eigentum am verschenkten Geld/Kapital. Da man als Eltern (gesetzlicher Vertreter des Kindes) als Treuhänder im Sinne des Kindes deren Vermögen verwaltet, ist eine spätere Rückübertragung einmal verschenkten Vermögens problematisch. Das sollte bedacht werden. Als Alternative kann man natürlich im eigenen Namen („Namen der Eltern“) auch das Geld für die Kinder ansparen und später eine Übertragung machen. Allerdings bleiben so verfügbare Steuerfreibeträge des Kindes wie auch Schenkungsfreibeträge ungenutzt, ist über viele Jahre die höhere Kapitalertragssteuer von bis zu 28% von den Eltern zu zahlen (bei Überschreiten des Sparerpauschbetrages) und zudem kann keine NV-Bescheinigung ausgestellt werden (in aller Regel), womit die Liquidität aufgrund der Quellenbesteuerung zum Re-investieren eingeschränkt ist (keine optimale Ausnutzung des Zinseszins Effektes) sodass man im Endergebnis einen deutlich kleineren Betrag nach 18 Jahren für das Kind ansparen kann (s. die beiden Grafiken mit den Simulationen hier unten).
  2. Was kann man mit dem Geld aus dem Kinderdepot bezahlen? Die Verwendung der Gelder aus dem Kinderdepot und -/konto ist aufgrund rechtlicher Vorgaben spezifisch geregelt. Da das verschenkte Geld dem Kind gehört, ist es üblicherweise den Eltern auch nicht gestattet, diese Mittel für die alltäglichen finanziellen Bedürfnisse ihrer Kinder zu verwenden. Dies resultiert aus der Tatsache, dass minderjährige Kinder einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern haben. Folglich müssen sämtliche Aufwendungen für den Unterhalt von minderjährigen Kindern, wie Wohnen, Möbel, Schule, Berufsausbildung, Bekleidung, Hobbys, Sport, medizinische Versorgung, Nachhilfe oder Urlaub u.a., in der Regel anderweitig finanziert werden und dürfen nicht aus dem Vermögen der Kinder entnommen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz, insbesondere wenn das minderjährige Kind sich etwas wünscht oder finanzieren möchte, das nicht durch den normalen Unterhalt abgedeckt ist. Ein Beispiel hierfür könnte ein Führerschein oder ein KFZ (Auto, Motorroller, etc.) sein. Unter der Bedingung, dass das Kind einwilligt, könnten z.B. die Kosten für den Führerschein aus dem Kinderdepot finanziert werden.
  3. Familien-Krankenversicherung: Zudem fällt das Kind ab einem jährlichen Einkommen von EUR 5.280,- (oder monatlich EUR 485,-) aus der beitragsfreien gesetzlichen Familien-Krankenversicherung heraus (Stand 2023). Hier müssen Familien selbst durchrechnen, ob sich die zusätzlichen Beiträge lohnen oder man unter diesem Betrag bleiben möchte.

Steuervorteil und ZinseszinsEffekt im Kinderdepot vs. Elterndepot

Ich habe zwei vereinfachte Simulationen erstellt, in dem das Kindergeld (jährlich, vorschüssig i.H.v. EUR 3.000,-, Stand 2023) zum einen im Kinderdepot und zum anderen im Elterndepot für 18 Jahre angelegt wird. Insgesamt eingezahlt wurden somit EUR 54.000,-.

Die steuerlichen Vorteile im Kinderdepot zusammen mit dem Zinseszinseffekt ergeben erstaunliche Ergebnisse:

  • EUR 20.155,- mehr Gewinn im Kinderdepot nach 18 Jahren (bei 7% jährlicher Renditeannahme) entsprechen 20,7% mehr im Vergleich zum Elterndepot
  • EUR 31.722,- mehr Gewinn im Kinderdepot nach 18 Jahren (bei 9% jährlicher Renditeannahme) entsprechen 30,7% mehr im Vergleich zum Elterndepot

Beachte: es wurde der Einfachheit halber in beiden Simulationen angenommen, dass die theoretische p.a. Rendite 1x jährlich am Ende des Jahres ausgeschüttet bzw. realisiert wird und sofort wiederangelegt. Der Steuersatz im Elterndepot liegt bei 28% (inkl. Kirchensteuer). Das Kind bleibt innerhalb der Freibeträge und zahlt folglich keine Steuern.

MEIN Kinderdepot

Es gibt mehrere Anbieter für ein Kinder- bzw. Junior-Depot. Ich selbst nutze seit über 8 Jahren das kostenlose Junior-Depot bei der Consorsbank.* Der Kundenservice ist hier sehr kompetent, zuverlässig und telefonisch erreichbar. Zusätzlich wird automatisch ein Tagesgeldkonto mit eröffnet. Ein solches Depot kann ausschließlich von den Eltern eröffnet werden. Dafür benötigt man lediglich eine Kopie der Geburtsurkunde und die Steuer-ID des Kindes.

Fazit

  • Wer also langfristig plant und für das eigene Kind bzw. die Kinder ansparen möchte, mit dem Ziel diese Ersparnisse auch dem Kind langfristig zu überlassen (z.B. für eine größere Anschaffung bei Volljährigkeit oder ein Studium im Ausland, einen Führerschein, eine eigene Immobilie etc.) kann die Nachsteuerrendite der Investitionen wesentlich verbessern wenn das Ganze mit einem Minderjährigenkonto /-depot im Namen der Kinder erfolgt.
  • Ebenso schont man mit diesem Vorgehen auch die Auslastung der Schenkungsfreibeträge von EUR 400.000,- pro Elternteil und pro Kind alle 10 Jahre, da Wertzuwächse (die normalerweise in die Freiträge mit einfließen) bereits frühzeitig beim Kind anfallen und nicht später bei Übertragung (Schenkung, Erbschaft, etc). Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann somit nach 10 Jahren nochmals den gleichen Freibetrag voll ausnutzen und die spätere Erbschaftssteuer optimieren.
  • Ab dem 19. Lebensjahr kann das Kind als Depotinhaber frei über das Kapital verfügen. Insofern haben auch die Eltern einen Anreiz dem Kind frühzeitig wertvolles Finanzwissen zu vermitteln um somit die finanzielle Bildung und Intelligenz des Kindes zu fördern.
  • Bedenken sollte man allerdings die Problematik einer späteren Rückübertragung einmal verschenkten Vermögens sowie die Auswirkung auf die Beiträge innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist man privat krankenversichert erübrigt sich dieser Punkt.
  • Zusätzlich sollte man sich als Eltern auch intensiv Gedanken machen über eine angemessene und langfristige Anlagestrategie für das Kinderdepot. Meinen persönlichen Ansatz dazu beschreibe ich in einem der nächsten Artikel.

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS

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