7 Vorteile eines Erbvertrages für die Übertragung von Immobilien und Gmbh-Vermögen

Wer Eigentümer von Immobilien und/oder GmbH-Anteilen ist (egal ob allein oder gemeinschaftlich z.B. mit dem Ehepartner) löst bei seinem Ableben einen Erbfall aus, wo anschließend das Eigentum an den Immobilien / den GmbH-Anteilen auf die Erben übergeht. 

Standardmäßig wird ein bürokratischer Prozess (Erbscheinverfahren) in Gang gesetzt, wo zur Umschreibung des vererbten Immobilienanteils bzw. GmbH-Anteils das Grundbuch (bei Immobilien) bzw. das Handelsregister (bei GmbHs) korrigiert werden muss. Da es sich hier um öffentliche Register handelt ist in aller Regel die Erbenstellung über einen Erbschein als offizielle Nachweisurkunde notwendig. 

Alternativ kann man diesen bürokratischen Umweg über den Erbschein auch elegant umgehen über einen im Vorfeld aufgesetzten Erbvertrag oder ein notariell beglaubigtes Testament. Gegenüber dem Erbschein kann man so von verschiedenen Vorteilen profitieren, insbesondere wenn man fest plant Immobilien und/oder GmbH Anteile langfristig als Teil des Vermögensaufbaus zu halten und später an die nachfolgende Generation zu vererben.

Dieser Artikel wird sich auf die Vorteile von Erbverträgen und notariell beglaubigten Testamenten im Vergleich zum Erbscheinverfahren konzentrieren und diese auf das Wesentliche beschränkt herausstellen.

1. Klarheit und rechtssicherheit

Ein Erbvertrag oder ein notariell beglaubigtes Testament bietet eine höhere Rechtssicherheit im Vergleich zum Erbscheinverfahren. In einem Erbvertrag werden die Bedingungen und der Umfang der Erbschaft klar festgelegt, was mögliche Streitigkeiten unter den Erben minimiert. Ein notariell beglaubigtes Testament ist rechtlich bindend und stellt sicher, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird.

2. vermeidung von streitigkeiten

Die klaren und detaillierten Anweisungen in einem Erbvertrag oder notariell beglaubigten Testament können dazu beitragen, Erbstreitigkeiten zu verhindern. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Vererbung von Immobilien oder GmbH-Anteilen geht, da sie oft einen wertmäßig beträchtlichen Teil des Nachlasses ausmachen. Ein Erbschein kann Raum für Interpretationen und Unsicherheiten lassen, was zu Konflikten zwischen den Erben führen kann.

3. schnellere abwicklung

Erbverträge und notariell beglaubigte Testamente ermöglichen eine schnellere Abwicklung des Nachlasses, da wenig Bürokratie nötig ist. Im Gegensatz dazu erfordert das Erbscheinverfahren in der Regel eine gerichtliche Überprüfung und kann Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen, bis es zur Ausstellung kommt. Dies kann zu Verzögerungen bei der Nutzung oder dem Verkauf von Immobilien und / oder GmbH Anteilen führen.

4. geringere kosten

Ein Erbschein wird pro zu vererbende Immobilie ausgestellt bzw. beim Nachlassgericht beantragt. Für die Ausstellung des Erbscheins fallen dann nicht unerhebliche Kosten an, welche sich nach dem Verkehrswert der Immobilie richten. Je höher der Wert, desto höher die Kosten für den Erbschein. Zudem ist der Prozess der Beantragung u.U. relativ zeit-/ und arbeitsintensiv.

Die Gebühren und Kosten von Gericht und Notar für die Ausstellung eines Erbscheins bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie dem Verkehrswert des Nachlasses im Zeitpunkt der Erbschaft abzüglich von Verbindlichkeiten. Man kann hier mit folgenden Gebühren rechnen:

  • Erteilung des Erbscheins: Eine volle Gebühr (1,0-Gebühr)
  • Eidesstattliche Versicherung zur Erteilung des Erbscheins: Eine volle Gebühr (1,0-Gebühr) – die eidesstattliche Versicherung ist dann notwendig oder wird vom Nachlassgericht verlangt, wenn ein privat aufgesetztes Testament Zweifel aufwirft, oder mehrere Testamente vorgelegt werden von den Erben oder aber auch ggf. gar kein Testament existiert.

Auszug aus der Gebührentabelle – § 34 GNotKG Wertgebühren (1,0-Gebührensatz) (Stand 07/2023):

Wert der Erbschaft bisGebühr
2.000 €33 €
10.000 €75 €
50.000 €165 €
100.000 €273 €
250.000 €535 €
500.000 €935 €
1 Million €1735 €
5 Million €8135 €
10 Million €11385 €

Beispiel:

Die Immobilie hat einen Wert von 235.000 € nach Abzug von Verbindlichkeiten. Man beantragt einen Erbschein. Die Gerichtskasse berechnet dafür 535 € Gerichtsgebühren. Falls die Angaben noch eidesstattlich versichert werden müssen, fällt die gleiche Gebühr nochmals an. Der Kostenaufwand beläuft sich dann auf insgesamt 1.070 €.

Man erkennt sehr leicht, dass bei mehreren Immobilien insgesamt der Verkehrswert schnell wesentlich höher liegen kann (insbesondere nach den Preissteigerungen der letzten Jahre) und so die Kosten des Erbscheins sich leicht hochskalieren lassen.

Zudem gibt es eine Frist, die man unbedingt einhalten sollte: beantragt man die Grundbuchberichtigung mit dem Ziel der Eigentumsumschreibung eigenständig, bleibt die Umschreibung grundsätzlich gebührenfrei, wenn innerhalb von 2 Jahren nach Eintritt des Erbfalls beim Grundbuchamt die Umschreibung beantragt wurde. Versäumt man diese Frist, kostet auch die Grundbuchberichtigung eine volle Gebühr, welches sich auch wiederum nach dem Verkehrswert bei Antragstellung in Verbindung mit den offiziellen Gebührensätzen aus Tabelle B des GNotKG orientiert. Dies ist ein latentes Risiko, welches man im Hinterkopf halten sollte.

Alternativ zu den Erbscheinkosten berechnet ein Notar die Kosten eines Erbvertrag / notariell beglaubigtes Testament i.d.R. auf Basis des gesamten Nettovermögens des Erblassers im Zeitpunkt des Erbvertrages. So kann eine Notargebühr beispielsweise bei einem Geschäftswert von EUR 250.000,- bei ca. EUR 1.300,- inkl. MWST liegen. Im besten Fall macht man einen Erbvertrag so frühzeitig wie möglich und vermehrt anschließend sein Vermögen bis zum Ableben (hier können beispielsweise 50 Jahre dazwischen liegen), womit die Kosten heute einmalig sind und zugleich limitiert.

Nicht unerhebliche Vermögenssteigerungen (der im Nachlass sich befindenden Immobilien und GmbH-Anteile) welche nach Abschluss eines Erbvertrages auftreten können, haben so keinen Einfluss mehr auf die späteren Kosten eines Erbscheins im Erbfall, da der Erbvertrag bzw. das notariell beglaubigte Testament den Erbschein ersetzt.

5. schutz vor anfechtung

Erbverträge und notariell beglaubigte Testamente sind weniger anfällig für Anfechtungen. Sie werden in der Regel mit Zeugen und in Anwesenheit eines Notars erstellt, was ihre Gültigkeit und Integrität stärkt. Im Gegensatz dazu kann ein Erbschein leichter angefochten werden, insbesondere wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Verstorbenen bestehen.

6. steuerliche vorteile

Ein Erbvertrag oder notariell beglaubigtes Testament kann auch steuerliche Vorteile bieten, da sie eine bessere Planung und Optimierung der Erbschaftssteuer ermöglichen. Dies kann dazu beitragen, die Steuerlast für die Erben zu minimieren.

7. erfüllung individueller wünsche

Durch einen Erbvertrag oder ein notariell beglaubigtes Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, individuelle Wünsche und Anforderungen hinsichtlich der Immobilienvererbung genau festzulegen. Dies kann die zukünftige Nutzung der Immobilien, die Verteilung an bestimmte Erben oder Bedingungen für den Verkauf umfassen.

fazit

Bei der Vererbung von Immobilien sowie GmbH Anteilen (welche die Korrektur eines öffentlichen Registers zur Folge haben) bietet ein Erbvertrag oder ein notariell beglaubigtes Testament erhebliche Vorteile gegenüber dem „normalen“ Erbscheinverfahren. Diese beiden vertraglichen Dokumente bieten Klarheit, Planbarkeit, Rechtssicherheit, Schutz vor Streitigkeiten, eine schnellere Abwicklung und in Summe potentiell sehr entscheidende Kostenvorteile. Sie ermöglichen es dem Erblasser auch, seine individuellen Wünsche zu erfüllen und steuerliche Vorteile zu nutzen. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um die besten Optionen für die individuelle Situation zu ermitteln und sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

DIE INHALTE DIESES ARTIKELS DIENEN AUSSCHLIESSLICH ALLGEMEINEN INFORMATIONSZWECKEN UND BEZIEHEN SICH NICHT AUF DIE INDIVIDUELLE SITUATION EINER EINZELPERSON ODER JURISTISCHEN PERSON. FÜR DIE INHALTE/INFORMATIONEN WIRD KEINE HAFTUNG ODER VERANTWORTUNG HINSICHTLICH DER VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT ODER AKTUALITÄT GENOMMEN. DIE INHALTE STELLEN WEDER EINE HANDLUNGSEMPFEHLUNG NOCH EINE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE, RECHTLICHE, STEUERLICHE UND EBENSO AUCH KEINE FINANZ-/ ODER ANLAGEBERATUNG DAR. IM KONKRETEN EINZELFALL KANN DER VORLIEGENDE INHALT EINE INDIVIDUELLE BERATUNG DURCH EINE FACHKUNDIGE PERSON NICHT ERSETZEN. FÜR ENTSCHEIDUNGEN EINES LESERS, DIE AUF GRUNDLAGE DER INFORMATIONEN UND INHALTE DIESER PUBLIKATION UND INSBESONDERE OHNE GEEIGNETEN FACHLICHEN RAT UND OHNE GRÜNDLICHE ANALYSE DER BETREFFENDEN EINZELSITUATION GETROFFEN WERDEN, WIRD KEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG ÜBERNOMMEN. DER LESER DIESER PUBLIKATION HANDELT STETS AUFS EIGENE RISIKO.


Nach oben scrollen

Entdecke mehr von Spardosen GmbH selbstgemacht

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen